Baselbiet
Zusätzliche Reinigungsstufe für ARA
In regionalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) muss eine zusätzliche Reinigungsstufe zur Beseitigung von Mikroverunreinigungen eingebaut werden.
Durch die Erweiterung, die aufgrund einer nationalen Gesetzesanpassung Notwendig wird, steigen die Abwassergebühren. Der Einbau der zusätzlichen Reinigungsstufe bis 2035 kostet insgesamt 47 Millionen Franken, wie die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) am Dienstag mitteilte. Der Bund beteiligt sich daran mit 75 Prozent. Für den Kanton Basel-Landschaft verbleiben rund 11,8 Millionen Franken.
Ausgebaut werden müssen die ARA Birs in Birsfelden, die ARA Ergolz 1 in Sissach, die ARA Ergolz 2 in Füllinsdorf, die ARA Frenke 2 in Niederdorf, die ARA Frenke 3 in Bubendorf sowie die ARA Birsig in Therwil. Entsprechende Landratsvorlagen folgen.
Entscheid fällt später
Über einen allfälligen Ausbau der ARA des Abwasserzweckverbandes Laufental-Lüsseltal in Zwingen wolle die Regierung später entscheiden. Dieser werde derzeit interkantonal geprüft und sei auch abhängig von Ausbauten in ausserkantonalen Anlagen. Die ARA Rhein in Pratteln sei als Industriekläranlage nicht betroffen.
Die Investitionen in die ARA und die künftigen Betriebskosten führen in den kommenden Jahren zu einem stufenweisen Anstieg der Abwasserkosten, wie es weiter hiess. Die Behörden rechnen derzeit mit einem durchschnittlichen Anstieg der kommunalen Abwassergebühren bis 2035 von insgesamt rund zehn Prozent.
Reinigung war bisher ungenügend
Die zusätzliche Reinigungsstufe ist gemäss Bund nötig, weil in den ARA Mikroverunreinigungen heute nur ungenügend entfernt werden. Substanzen wie Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Biozide oder Hormone gelangen in Gewässer, wo sie schon in geringsten Mengen eine Gefahr für Tiere und Pflanzen bedeuten. Auch das Trinkwasser könne beeinträchtigt werden. Das revidierte Gesetz ist seit 2016 in Kraft.
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Lehrfilm: Wie funktioniert eine Abwasserreinigungsanlage?
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