Enteignungen in der Landwirtschaft
Was geschieht, wenn Bauern enteignet werden
Besitzer von landwirtschaftlichem Kulturland sollen bei der Enteignung ihres Landes künftig das Dreifache des geschätzten Höchstwerts erhalten. Damit soll ein entstehender Schaden abgegolten werden. Der National ist am Dienstag dem Vorschlag des Ständerats gefolgt.
Der Ständerat hatte in der Wintersession den vom Nationalrat eingebrachten Faktor sechs für enteignetes, landwirtschaftlich genutztes Kulturland auf den Faktor drei gekürzt.
Eine Minderheit des Nationalrats wollte am Dienstag an der grosszügigeren Version festhalten. Damit solle sichergestellt werden, dass Kulturland zurückhaltend enteignet werde, wie Lukas Reimann (SVP/SG) ausführte. Seine Minderheit verlor bei der Wahl zwischen dem Drei- und dem Sechsfachen jedoch mit 132 zu 47 Stimmen bei 13 Enthaltungen.
Darf eine Entschädigung über den eigentlichen Wert hinausgehen?
Eine andere Minderheit wollte diese Sonderregelung für Besitzer von landwirtschaftlichem Land gänzlich streichen, da sie verfassungswidrig sei, wie Minderheitssprecherin Christa Markwalder (FDP/BE) sagte. Die Bundesverfassung garantiere zwar das Eigentum, und Enteignungen müssten voll entschädigt werden. Eine Entschädigung dürfe aber nicht über den eigentlichen Wert hinausgehen. Zudem dürfe kein Gewinn erzielt werden.
Mit diesen Faktoren würde dieser Grundsatz umgangen. Das Parlament sei hier als Hüterin der Bundesverfassung gefordert. Unterstützung erhielt Markwalder von der SP, der FDP und den Grünliberalen.
Wenn man jemandem eine Obstplantage enteignet, braucht der ehemalige Besitzer Zeit, bis er diese anderswo wieder aufgezogen hat.
Philipp Bregy (CVPO/VS)
Sprecher der Mittefraktion
Bundesgericht bestätigte Verfassungswidrigkeit
Auch Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga setzte sich für die Streichung des Faktors aus. Das Bundesgericht habe im Juli seine Haltung bestätigt, wonach dies mit der Bundesverfassung nicht vereinbar sei. Zudem seien diese Faktoren willkürlich. Das Wichtigste sei, dass für alle die gleichen Regeln gelten. Der Bundesrat hatte daher in seiner Version keine Sonderregelung vorgesehen.
Der Rat sah dies jedoch anders. Die Entgeltung ohne Faktor sei eine zu tiefe Entschädigung, sagte Kommissionssprecher Sidney Kamerzin (CVP/VS). «Wenn man jemandem eine Obstplantage enteignet, braucht der ehemalige Besitzer Zeit, bis er diese anderswo wieder aufgezogen hat», sagte der Sprecher der Mittefraktion, Philipp Bregy (CVPO/VS). Mit dem Faktor drei würde nicht ein Gewinn ermöglicht, aber ein entstehender Schaden kompensiert werden können. Der Rat folgte dieser Argumentation mit 115 zu 75 Stimmen bei 3 Enthaltungen für den Faktor 3.
Damit ist diese Differenz zum Ständerat bereinigt. Offen bleibt noch eine Differenz. Dabei geht es um die Frage, ob Mitglieder der Schätzungskommission mit 68 Jahren ausscheiden sollen oder nicht. Anders als der Nationalrat sprach sich der Ständerat bislang dagegen aus.
Zur Bereinigung dieses letzten Punktes geht das Geschäft zurück an den Ständerat. Es ist noch während der Frühlingssession traktandiert.
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