Ständerat
Umweltkommission will den Naturschutz lockern
Die Umweltkommission des Ständerats will den Naturschutz lockern. Sie hat eine Gesetzesänderung vorgelegt, die den Einfluss der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission einschränken soll.
Diese verfasst ein Gutachten, wenn zum Beispiel eine Strasse oder ein Windpark in einer geschützten Landschaft gebaut werden soll. Gemäss Gesetz gibt sie darin an, ob das Objekt ungeschmälert erhalten werden oder wie es geschont werden muss. Namentlich im Zusammenhang mit dem Kraftwerkbau hat diese Befugnis in den letzten Jahren immer wieder zu Konflikten geführt.
Die wollte der Zuger FDP-Ständerat Joachim Eder mit einer parlamentarischen Initiative ausräumen («Tierwelt Online» berichtete). Demokratisch gewählte Behörden dürften von den Schlussfolgerungen der Natur- und Heimatschutzkommission kaum mehr abweichen, kritisierte er in der Begründung. Das Gutachten soll daher künftig nur noch eine von mehreren Entscheidungsgrundlagen in der Gesamtbeurteilung sein.
Die Umweltkommission des Ständerats (Urek) hat dazu eine Vernehmlassung durchgeführt und schlägt dem Ständerat nun vor, das Gesetz entsprechend anzupassen. Der Entscheid fiel nach Angaben der Parlamentsdienste vom Dienstag mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Fallengelassen hat die Kommission eine Bestimmung, die den Interessen der Kantonen zusätzliches Gewicht gegeben hätte. In der Vernehmlassung hätten viele Teilnehmende – insbesondere Kantone – die unpräzise Formulierung kritisiert, schreiben die Parlamentsdienste. Das führe zu Rechts- und Planungsunsicherheiten, was dem Ziel der Kommission widerspreche.
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