Kantonale Überbauungsordnung
Schutz für die Wässermatten
Auf den Berner Wässermatten wird das Land bewirtschaftet wie zu Zeiten unserer Vorfahren. Nun hat der Kanton eine Überbauungsordnung für das Gebiet aufgelegt. Doch schützt sie die Landschaft genügend?
Ein Stück Geschichte lebt im Oberaargau weiter: die Wässermatten, eine traditionelle Bewirtschaftungsform des Kulturlandes. Ihre Wurzeln reichen zurück in die Zeit 9. Jahrhunderts. Richtig gefördert wurden sie dann 200 Jahre später von den Zisterzienser Mönchen des Klosters St. Urban. Die Methode der genossenschaftlichen Wiesenbewässerung und Düngung basiert auf weitverzweigten Kanalsystemen. Mit ihnen wurde das Wasser auf die Felder und Wiesen geleitet. Dazu erbaute man Schleusen und Wehre.
Kein Wunder, zählten die Wässermatten früher zum wertvollsten Kulturland. Er war fruchtbar, nicht zuletzt, weil mit der Bewässerung gleichzeitig gedüngt wurde: durch Schwebestoffe, die das Wasser mitbrachte. Bewässert wurde drei- bis viermal jährlich. Um die Bewirtschaftung zu regeln, waren allerlei Erlasse notwendig. So brauchte es unter anderem Einträge ins Grundbuch sowie ein verbrieftes Wasserrecht.
Im Oberaargau befinden sich die letzten Wässermatten
Urspünglich waren die Wässermatten im Mittelland verbreitet. Heute indes findet man die letzten Reste dieser Kulturform im Oberaargau, im Gebiet der Langete, des Oenz- und des Rottals.
Um die Oberaargauer Wässermatten zu erhalten, hat der hat der Kanton Bern am Montag eine kantonale Überbauungsordnung (KÜO) öffentlich aufgelegt. Darin werden gewisse Standards für deren Bewirtschaftung festgelegt. Neuerdings müssen die Wässermatten-Bewirtschafter unter anderem sicherstellen, dass Düngemittel nicht ausgewaschen werden. Zu reden dürfte die Tatsache geben, dass kein Düngeverbot in der Überbauungsordnung verankert wird. Damit ist es theoretisch möglich, bei der Bewirtschaftung des Gebietes Kunstdünger zu verwenden. Ene verlockende Möglichkeit, da er in der Regel effizienter wirkt als die althergebrachte Methode, die auf die Schwemmstoffe des Wassers setzt.
Naturschützern dürfte aber voer allem die neue Passage in der Überbauungsordnung ein Dorn im Auge sein, die auf den Ausbau von Kantonsstrassen und Hochwasserschutzanlagen zielt: Wenn sie dem Zweck der kantonalen Überbauungsordnung (KÜO) nicht widersprechen, dürfen sie ausgebaut werden.
Unterstützung für die Stiftung
Gleichwohl ist dem Kanton die Bedeutung des Gebiets bewusst. So beschloss der bernische Grosse Rat im November 2015, der Wässermatten-Stiftung 3,75 Millionen Franken zukommen zu lassen, falls deren Kapital aufgebraucht ist. Diese Gefahr besteht, da die Zinserträge laufend sinken. Eine Kürzung der Entschädigungen wäre bitter für die rund 60 «Wässerbauern», welche von der Institution unterstützt werden. Die traditionelle Bewirtschaftung der Oberaargauer Wässermatten ist nämlich mit einem erheblichen Mehraufwand sowie mit Ertragseinbussen verbunden.
Die neue KÜO liegt noch bis am 20. August öffentlich auf. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) geht allerdings davon aus, dass der Regierungsrat bis Mitte 2019 die kantonale Überbauungsordnung Wässermatten beschliessen kann.
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