Die Parlamentskommission lehnt die Volksinitiative «JA! für euse Wald» ohne Gegenvorschlag ab. Eine Mehrheit sei der Ansicht, dass die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen eine Aufgabe der Gemeinden und nicht des Kantons sei, teilte die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) am Donnerstag mit.

Der geforderte jährliche Kantonsbeitrag von 25 Franken pro Einwohner fand in der Kommission keine Unterstützung. Die Erhöhung des Kantonsbeitrags an die Waldwirtschaft in der Höhe von insgesamt 12 Millionen Franken liefe den Sparbemühungen entgegen und schränkte die Handlungsfreiheit des Grossen Rats unnötig ein, hält die UBV fest.

Eine Mehrheit der Kommission will jedoch entgegen dem Antrag des Regierungsrats erreichen, dass, dass die Aufsichts-, Vollzugs- und Kontrollaufgaben der Forstreviere künftig aufwandgerecht abgegolten werden. Es geht um 2,5 Millionen Franken pro Jahr.

Breit abgestütztes Komitee  
Die Volksinitiative «JA! für euse Wald» war mit mehr als 10'000 Unterschriften eingereicht worden. Damit eine Volksinitiative im Kanton Aargau zustande kommt, müssen innerhalb eines Jahr 3000 Stimmberechtigte das Begehren unterzeichnen.

Dem Initiativkomitee gehören der kantonale Försterverband, der Waldwirtschaftsverband und der Verband der Ortsbürgergemeinden an. Mit dabei sind auch Grossräte aus den Reihen der Parteien SVP, FDP, CVP und SP sowie der Präsident des Bauernverbands und der Geschäftsführer der Umweltorganisation Pro Natura.

Die Volksinitiative will das aargauische Waldgesetz ändern. Im Grundsatz soll der Kanton dazu verpflichtet werden, vertraglich festgelegte «besondere Leistungen» der Waldeigentümer zu finanzieren.

Als «besondere Leistungen» werden im Initiativtext unter anderem naturschutzbedingte Nutzungsverzichte oder Pflegemassnahmen, die nachhaltige Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit für die Jungwaldpflege und Plegemassnahmen im Schutzwald genannt.

Auch Leistungen zugunsten der Erholung der Bevölkerung sollen finanziell abgegolten werden. Das Begehren verlangt, dass der Kanton pro Einwohner und Einwohnerin jährlich einen Beitrag von mindestens 25 Franken entrichtet. Das ergibt einen Gesamtbetrag von 16,4 Millionen Franken pro Jahr - rund ein Prozent der Kantonssteuern.

Aargauer Waldeigentümer erhalten derzeit vom Bund und Kanton rund 6 Millionen Franken pro Jahr für Naturschutzmassnahmen, für die Jungwaldpflege und für Leistungen der Forstreviere ausbezahlt. Im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2016 belief sich der Beitrag des Kantons auf jährlich 4,5 Millionen Franken oder rund 6,80 Franken pro Einwohnerin und Einwohner.

Rund zwei Drittel des Aargauer Waldes gehören den Ortsbürgergemeinden. Diese haben laut Gesetz in erster Linie für die Erhaltung und gute Verwaltung ihres Vermögens zu sorgen. Bei der überwiegenden Mehrheit der Ortsbürgergemeinden stellt der Wald das Vermögen dar.