Kanton Zürich
Neue Regeln für Planen und Bauen im Uferbereich
Das Planen und Bauen im Uferbereich am Zürichsee soll neu geregelt werden. In Zukunft können die Gemeinden über Bauprojekte in dem sensiblen Bereich selbst entscheiden.
Baugesuche werden in Zukunft nicht mehr von der kantonalen Baudirektion bearbeitet, sondern von der jeweiligen Gemeinde. Das Ufer des Zürichsees besteht vor allem aus Grundstücken, die im 19. und frühen 20. Jahrhundert aufgeschüttet wurden, um zusätzliche Fläche zu erhalten. Weil diese ursprünglich See, also Kantonsgebiet waren, wurden bauliche Veränderungen durch Richtlinien der Baudirektion geregelt.
Wer bauen oder umbauen wollte, benötigte also keine Genehmigung der Gemeinde, sondern des Kantons. Als Uferbereich gilt das Land zwischen Seestrasse oder Bahnlinie und dem See.
Die bisherige Praxis genügte nicht
Das Bundesgericht hat 2013 die bisherige Praxis als nicht ausreichend beurteilt und den Regierungsrat aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu ändern. Das kantonale Planungs- und Baugesetz soll daher mit einem neuen Paragrafen ergänzt werden. Der Regierungsrat hat nun die Vorlage an den Kantonsrat überwiesen, wie er am Donnerstag mitteilte.
Bauliche Veränderungen im Uferbereich sind verboten Vorgesehen ist, dass in den Richtplänen und der Bau- und Zonenordnung (BZO) die Eckwerte definiert werden. Die Regionen legen die verschiedenen Bebauungs- und Gestaltungsprinzipien fest und kümmern sich um die gemeindeübergreifenden Abstimmungen. Die Details, also etwa die erlaubte Gebäudehöhe, regelt jede Gemeinde in ihrer BZO.
Die Gemeinden müssen ihre BZO innert fünf Jahren nach der rechtskräftigen Überarbeitung des Richtplans anpassen. Bis die neuen Bestimmungen in Kraft treten, dürfen im Uferbereich keine baulichen Veränderungen oder sonstige Vorkehrungen getroffen werden, welche die Planung negativ beeinflussen, wie es in der Mitteilung heisst.
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