Gesetzesänderung
Illegal gefälltes Holz soll verboten werden
Illegal gefälltes Holz soll in der Schweiz nicht mehr gehandelt werden dürfen. Das sieht eine geplante Änderung des Umweltschutzgesetzes vor.
Die Umweltkommission des Nationalrats (Urek) will sogar über den Vorschlag des Bundesrats hinausgehen. Mit 16 zu 9 Stimmen fügte sie eine Bestimmung in den Entwurf ein, die die Händler verpflichtet, die Konsumentinnen und Konsumenten über die Holzart und die Herkunft des Holzes zu informieren. Damit soll die bereits bestehende Deklarationspflicht weitergeführt werden.
Zudem will die Urek den Bundesrat ermächtigen, Anforderungen an das Inverkehrbringen von anderen Rohstoffen oder Produkten zur stellen. Er soll auch verbieten können, dass solche in Verkehr gebracht werden, falls deren Anbau, Abbau oder die Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder Ressourcen gefährdet.
Damit zielt die Kommission auf das umstrittene Palmöl. Der Entscheid fiel allerdings knapp mit 12 zu 11 Stimmen, wie es in der Mitteilung heisst.
Der Bundesrat hatte die Gesetzesänderung aufgrund von zwei Motionen ausgearbeitet. Anders als die EU kennt die Schweiz bisher keine gesetzliche Regelung, um gegen Holz aus illegalem Holzschlag vorzugehen. Die Motionen fordern eine gesetzliche Grundlage, die der europäischen Holzhandelsverordnung EUTR entspricht.
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