Bundesgericht
Sonderjagdinitiative nicht ungültig
Das Bundesgericht hat den Urhebern der Bündner Initiative für ein Verbot der Sonderjagd Recht gegeben: Es besteht kein Widerspruch mit übergeordnetem Recht und kein Grund für eine Ungültigkeitserklärung.
Die Sache geht nun zurück an den Bündner Grossen Rat. Er muss prüfen, ob allenfalls andere Gründe gegen die Gültigkeit der Initiative sprechen. Dieser Schritt ist jedoch formaler Natur, wie aus den Voten der Bundesrichter in der öffentlichen Beratung vom Mittwoch hervorging. Sie sehen keine anderen kritischen Punkte.
Andere Einschätzung
Die Bündner Regierung hatte dem Parlament im 2014 beantragt, die Initiative für ungültig zu erklären. Sie stützte sich dabei auf ein wildtierbiologisches und ein juristisches Gutachten. Die Regierung hatte zudem eine Stellungnahme des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vorliegen. Das BAFU befand bereits damals, die Sonderjagdinitiative schliesse eine Regulierung des Wildbestandes, welche die natürliche Waldverjüngung gewährleiste, nicht aus.
Auch war für das Bundesamt «ein Verstoss der Sonderjagdinitiative gegen das Bundesrecht nicht offensichtlich». Dennoch beantragte die Regierung dem Kantonsparlament, die Initiative abzulehnen. Dies tat der Rat im Februar 2015 mit 79 zu 36 Stimmen.
Das Bundesgericht hielt in seiner Beratung fest, dass eine vom Kanton beauftragte Nach- oder Regiejagd möglich sei, wenn während der regulären Hochjagd die Abschussziele nicht erreicht würden. Heute werden diese zusätzlichen Abschüsse durch die umkämpfte Sonderjagd erzielt.
Diese Aufgabe dürften bei einer allfälligen Abschaffung der Sonderjagd Wildhüter übernehmen. Es liege in der Kompetenz der Behörden, eine Nachjagd anzusetzen, bekräftigten die Bundesrichter.
Die Bündner Regierung hingegen hatte das Anberaumen einer solchen Regiejagd im Widerspruch zur Initiative angesehen, wie Forstdirektor Mario Cavigelli erklärte. «Wir waren der Meinung, dass die über 10'000 Personen, die unterschrieben hatten, eine solche Nachjagd nicht in Betracht zogen», sagte Cavigelli. Die Urheber der Sonderjagdinitiative zeigen sich erfreut über den Entscheid des Bundesgerichts. «Das Bundesgericht hat bestätigt, was bereits aus dem Bericht des BAFU hervor ging», erklärte der Initiant Christian Mathis.
«Wir sind überzeugt, die Bevölkerung von der Notwendigkeit der Sonderjagd überzeugen zu können», erklärte Robert Brunold, Präsident des Patentjägerverbandes, auf Anfrage. Eine von Wildhütern ausgeführte Regiejagd würde einen enormen Aufwand darstellen und die Staatsfinanzen belasten. Mit der Sonderjagd hingegen erziele der Kanton Einnahmen, betonte Brunold.
Hochjagd neu auch im Oktober
Die Sonderjagdinitiative sieht eine Änderung des kantonalen Jagdgesetzes vor. Neu sollen die Abschusspläne auf alle Fälle während der ordentlichen Hochjagd erfüllt werden. Die Hochjagd soll deshalb während der Monate September und neu auch Oktober stattfinden.
Derzeit werden Sonderjagden im November und Dezember angesetzt, wenn die Abschusspläne nicht erreicht werden. Die Gegner dieser Sonderjagden kritisieren, dass es dabei immer wieder zu moralisch, ethisch und die Jagd betreffend verwerflichen Szenen komme, da Regeln der ordentlichen Jagd ausser Kraft seien.
Die Initiative war mit einer Rekordzahl von über 10'000 Unterschriften eingereicht worden. Notwendig wären 3000 Unterschriften gewesen.
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