Cites-Konferenz
Auch Nashornhandel bleibt verboten
Mehr als 100 Länder haben bei der Artenschutzkonferenz in Genf eine Lockerung des seit mehr als 40 Jahren geltenden Handelsverbotes bei Horn von Breitmaulnashörnern abgeschmettert.
Das kleine Land Eswatini (früher: Swasiland) zwischen Südafrika und Mosambik hatte beantragt, Horn aus seinen Lagern und von seinen 66 Nashörnern verkaufen zu dürfen. Die Konferenz hatte am Donnerstag schon ein Ende des Handelsverbotes bei Elfenbein aus den Stosszähnen von Elefanten abgelehnt («Tierwelt Online» berichtete). Die Entscheidungen müssen am 27. und 28. August im Plenum der Konferenz der Unterzeichner des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Cites) bestätigt werden.
Eswatini argumentierte, die Länder im südlichen Afrika seien seit Jahren erfolgreich mit ihren Wildschutzmassnahmen. Weiter nördlich sei das nicht der Fall. Man dürfe aber die südlichen Länder deshalb nicht bestrafen. Der Vertreter des Landes drohte mit einem Austritt aus dem Cites-Abkommen. Der Schutz eines Nashorns vor Wilderern koste umgerechnet rund 3500 Franken im Jahr, die sich das Land nicht leisten könne. «Wild muss und kann finanziell für seinen eigenen Erhalt sorgen», meinte er. Das Horn des Nashorns könne auch entfernt werden, ohne dass das Tier stark leide. Es wachse nach.
«Der Mensch braucht Horn vom Nashorn nicht. Es ist keine Medizin», sagte der Vertreter Kenias. Nashorn ist in Asien gefragt, weil es angeblich Heilwirkung hat. Wissenschaftlich ist das nicht nachgewiesen. Der Bedarf wird durch illegalen Handel befriedigt. Wilderer schlachten die Tiere dafür ab. Der Verband privater Nashornbesitzer meinte, der Handel müsse zugelassen werden, damit die Länder die Mittel haben, um Wilderer zu stoppen.
Besserer Schutz für den Makohai
Zuvor hatte die Mehrheit der 183 Cites-Unterzeichnerstaaten beschlossen, den Makohai, einen der schnellsten Fische der Weltmeere, besser zu schützen. Der Makohai soll – wie bereits zwanzig andere Hai- und Rochenarten – auf den Anhang 2 des Abkommens gesetzt werden. Dann müssen Export- und Fischereiländer Daten erheben und dürfen die Haie nur noch fischen, wenn sie nachweisen, dass die kommerzielle Nutzung das Überleben der Art nicht gefährdet. Die Beschlüsse müssen kommende Woche vom Plenum der Konferenz noch bestätigt werden.
Der Makohai wird bis zu vier Meter lang. Er geht vor allem als Beifang in die Netze von Fischern, die nach anderen Arten suchen. Er ist aber begehrt wegen seiner Flossen, die in Asien als Delikatesse gelten. Der Hai steht auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) als stark gefährdet. Die Zahlen seien in Dreiviertel seines Verbreitungsgebietes nach Studien um bis zu 76 Prozent zurückgegangen Im Mittelmeer ist er fast ausgestorben, wie ein EU-Vertreter sagte.
Das Problem bei den Haien ist, dass sie sich nur langsam vermehren. Weibchen werden erst ab 18 Jahren geschlechtsreif, wie der Meeresforscher Ralf Sonntag sagte, der für den Internationalen Tierschutz-Fonds (IFAW) bei der Cites-Tagung in Genf ist. Die Uno-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation Fao meinte, die vorliegenden Daten machten eine Listung auf Anhang 2 nicht nötig. Die USA, Neuseeland, China, Japan und andere Länder waren dagegen. Es gebe in den Weltmeeren Millionen Makohaie, sagte die Vertreterin Neuseelands. In einigen Regionen wachse die Population sogar.
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